Baupublikation Thun

  16.01.2019 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Patrik Haldemann, Bahnhofstrasse 20, 3507 Biglen.
Projektverfasser: Bauteam GU GmbH, Generalunternehmung, Brunnenweg 10, 3508 Arni.
Standort / Parzelle: Obere Hauptgasse 3, Parzelle Nr. 243 Thun.
Zone: Altstadtgebiet, A II «Gassen», Wohnen/Arbeiten W/A3+.
Bauinventar: Erhaltenswert, K-Objekt.
Bauvorhaben: Ausbau Dachstock mit Einbau einer 2-Zimmer-Loftwohnung.
Beanspruchte Ausnahmen: Durchbruch Brandmauer Art. 32 Abs. 2 BR Thun 2002.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
18. Februar 2019.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2018-0754

Thun, 10. Januar 2019

Bauinspektorat der Stadt Thun


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