Baupublikation Thun
09.01.2019 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Anita Schürch, Pestalozzistrasse 9a, 3600 Thun.
Projektverfasser: Straubhaar Architekten FH/HTL, Claudius Straubhaar, Bälliz 13, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Pestalozzistrasse 9a, Parzelle Nr. 852 Thun.
Zone: Wohnen/Arbeiten W/A3+, ZPP O Bahnhof West.
Bauvorhaben: Projektänderung zu BG Nr. 942/2018-0145: Einbau Schleppgaube; Fassadenänderung; Ersatz des bestehenden Vordachs.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun). Nichteinhalten (Überschreitung) des Wohnanteils (Anhang 3, Punkt 3.2.1 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
4. Februar 2019.
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt sind (Art. 35b BauG)
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2018-0924
Thun, 21. Dezember 2018
Bauinspektorat der Stadt Thun
