Baupublikation Thun
27.02.2019 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Anita und Björn Borer, Reiserstrasse 14, 4600 Olten.
Projektverfasser: akkurat bauatelier GmbH, Obere Hauptgasse 62, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Bellevuestrasse 7 B. Parzelle Nr. 2574 Thun.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Energetische Komplettsanierung eines Reiheneinfamilienhauses.
Beanspruchte Ausnahmen: Überschreitung der Geschossigkeit und Gebäudehöhe. Bauen innerhalb des Strassenabstandes für Terrasse. Bauen innerhalb der Waldabstandslinie für Terrasse.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
25. März 2019.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2018-0931
Thun, 18. Februar 2019
Bauinspektorat der Stadt Thun