Baupublikation Thun
27.02.2019 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Previs Vorsorge, Postfach, 3001 Bern.
Vertreter und Projektverfasser: Viktor Burri AG, Architekten, Militärstrasse 9 A, 3600 Thun.
Standort / Parzellen: Fasanenweg 4 + 6, Meisenweg 25 + 27 + 29, Parzellen Nr. 3149 / 3148 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen/Arbeiten W/A3+, UeO u Talacker.
Bauvorhaben: Erstellen von 9 zusätzlichen Parkplätzen; Erstellen von 4 IV-Parkplätzen; Neubau von 2 zusätzlichen Fahrradunterständen.
Überbauungsordnung: UeO u Talacker.
Beanspruchte Ausnahmen: Überschreiten der maximalen Anzahl an oberirdischen Parkplätzen (Art. 10 Abs. 3 Sonderbauvorschrift UeO Nr. u Talacker).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
1. April 2019.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2018-0797
Thun, 25. Februar 2019
Bauinspektorat der Stadt Thun
