Baupublikation Thun

  27.03.2019 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Simon Baumann, Dorfstrasse 96a, 3624 Goldiwil (Thun).
Projektverfasser: LBA, Landwirtschaftliches Bau- und Architekturbüro, Milchstrasse 9, 3072 Ostermundigen.
Standort / Parzelle: Dorfstrasse 96, Parzelle Nr. 2018 Thun.
Zone: Wohnen W2, Ortsbildgebiet, O XIV «Goldiwil-Melli».
Bauinventar: Erhaltenswert.
Bauvorhaben: Sanierung / Ausbau Wohnteil.
Beanspruchte Ausnahmen: Nichteinhalten der lichten Raumhöhe (Art. 67 BauV). Unterschreiten des Zonenabstandes (Art. 14 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA neu. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
23. April 2019.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2019-0094

Thun, 14. März 2019

Bauinspektorat der Stadt Thun


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