Baupublikation Thun
06.03.2019 Baupublikationen, ThunGesuchstellerin: Stadt Thun, Kulturabteilung, Postfach 145, 3602 Thun.
Projektverfasser: Einwohnergemeinde Thun, Amt für Stadtliegenschaften, Industriestrasse 2, 3602 Thun.
Bauvorhaben: Temporäres Kunstobjekt im öffentlichen Raum (Dreidimensionale Assemblage, Durchmesser 22 m).
Standort / Parzelle: Schadaupark, Seestrasse 45f, Parzelle Nr. 1104.
Koordinaten: 2 615 100 / 1 177 200.
Nutzungszone: Ortsbildschutzgebiet Nr. 0 VII: Scherzligen-Schadau, Uferschutzgebiet USZ.
Schutzzone / -objekt: Schützenswertes Gebäude unmittelbar daneben.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauten und Anlagen in Waldesnähe (KVVaG Art. 25).
Auflageort: Bauinspektorat Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
8. April 2019.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).
Thun, 1. März 2019
Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi
