Baupublikation Thun
19.06.2019 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Kalix Swiss AG, Feldeggstrasse 7, 8590 Romanshorn.
Vertreter: SRI Baumanagement AG, Untere Harfenbergstrasse 4, 9100 Herisau.
Projektverfasser: SRI Baumanagement AG, Untere Harfenbergstrasse 4, 9100 Herisau.
Standort / Parzelle: Obere Hauptgasse 57, Parzelle Nr. 441 Thun.
Zone: Altstadtgebiet, A II «Gassen», Wohnen/Arbeiten W/A3+.
Bauinventar: Erhaltenswert.
Bauvorhaben: Umbau der bestehenden Wohnungen; Umnutzung Waschküche zu Heizungsraum im 1. OG.
Beanspruchte Ausnahmen: Hindernisfreies Bauen (Art. 22 BauG).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
22. Juli 2019.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2019-0373
Thun, 14. Juni 2019
Bauinspektorat der Stadt Thun