Baupublikation Thun

  26.06.2019 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Aare Zahnarztpraxis Dr. A. Urscheler, Bälliz 54, 3600 Thun.
Projektverfasser: SEKA-Schriften GmbH, Zelglistrasse 14b, 3608 Thun.
Standort / Parzelle: Bälliz 54, Parzelle Nr. 410 Thun.
Zone: Altstadtgebiet, A III «Bälliz», Wohnen/Arbeiten W/A3+, ZPP C Bälliz.
Bauinventar: Erhaltenswert, K-Objekt.
Bauvorhaben: Neuer Reklameleuchtkasten unter Vordach.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
22. Juli 2019.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2019-0362

Thun, 11. Juni 2019

Bauinspektorat der Stadt Thun


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