Baupublikation Thun

  26.06.2019 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Alcasar AG, Bierigut-Strasse 1, 3608 Thun.
Projektverfasser: Viktor Burri AG, Architekten, Militärstrasse 9a, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Flurweg 8, Parzelle Nr. 998 Thun.
Zone: Wohnen W2, Strukturgebiet, S I «Thuner Mischung».
Bauinventar: Erhaltenswertes K-Objekt.
Bauvorhaben: Sanierung Nasszelle im OG; Umbau des bestehenden Estrichs zu einem Schlafzimmer mit Nasszelle.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
22. Juli 2019.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2019-0375

Thun, 11. Juni 2019

Bauinspektorat der Stadt Thun


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