Baupublikation Thun

  26.06.2019 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Betriebsgenossenschaft Metzgerschaft, Berner Oberland, Uttigenstrasse 142, 3603 Thun.
Projektverfasser: Dahinden Beat GmbH, Thunstrasse 42, 3700 Spiez.
Standort / Parzelle: Uttigenstr. 138, Parzelle Nr. 2792 Thun.
Zone: Arbeiten A.
Bauvorhaben: Neue Bedachung; Neuer abschliessbarer Bereich mit Rolltor; Anpassung Gewerbetechnik (Container mit Schienen).
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen in Waldesnähe (Art. 25, 26 und 27 KWaG).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone S3.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
29. Juli 2019.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2019-0402

Thun, 24. Juni 2019

Bauinspektorat der Stadt Thun


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