Baupublikation Thun

  17.07.2019 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: AMAG Automobil und Motoren AG, Postfach 4644, 3604 Thun.
Projektverfasser: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen b. Bern.
Standort / Parzelle: Gwattstrassse 22, 24, 26, 28 A, Parzelle Nr. 940 Thun-Strättligen.
Zone: Arbeiten A.
Bauinventar: Erhaltenswert / Schützenswert, K-Objekt.
Bauvorhaben: Anbringen von Werbeelementen (teilweise beleuchtet).
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des minimalen Strassenabstandes (Art. 58 SV).
Zone: A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
19. August 2019.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2018-0908
Thun, 11. Juli 2019

Bauinspektorat der Stadt Thun


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