Baupublikation Thun

  17.07.2019 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: SILEA, Postfach 4163, 3604 Thun.
Projektverfasser: Lanzrein + Partner Architekten AG, Bälliz 60a, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Hännisweg 3, Parzelle Nr. 1202 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen W3, UeO y «Hännisweg».
Bauvorhaben: Umnutzung Werkstatt zu Atelier: Neueinteilung der Räume im EG + OG; Sanierung Sanitärräume, Garderobe und technische Anlagen; Einbau von zwei neuen Räumen im UG. Nachfundation mit Mikropfählen (Bauen im Grundwasser).
Überbauungsordnung: UeO y Hännisweg.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauten im Grundwasser (GSchV Anhang 4, Ziff. 211).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
19. August 2019.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2019-0462

Thun, 10. Juli 2019

Bauinspektorat der Stadt Thun


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