Baupublikation Thun
17.07.2019 Baupublikationen, ThunGesuchstellerin: Einwohnergemeinde Thun, Tiefbauamt, Industriestr. 2, 3602 Thun.
Projektverfasser: Bächtold & Moor AG, Giacomettistr. 15, 3000 Bern 31.
Bauvorhaben: Sanierung / Erneuerung Hafen Lachen (Anlegestellen und Versorgung), Bauten im Grundwasser (Tiefenfundation, Rammpfähle).
Standort / Parzellen: Lachenkanal (Hafen Lachen), Parzellen Nr. 5185, 1218, 2858.
Koordinaten: 2 614 600 / 1 176 600.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Gewässer, Uferschutzzone USZ, Zone mit Planungspflicht ZPP AK, Hotel am Lachenkanal mit Zone A Uferpromenade, Überbauungsordnung UeO aq Uferschutzplan Schadau bis Lachen, Zone für öffentliche Nutzung ZöN nach Bauordnung 1986.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauten und Anlagen am/im Gewässer (WBG Art. 48/ GSchV Art. 41b und 41c).
Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss ARA. Gewässerschutzbereich Au, Ao.
Auflageort: Bauinspektorat Thun, Industriestr. 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
19. August 2019.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstr. 3, 3600 Thun.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen (Verzicht auf Profilierung – im Gewässer/ Hafenbecken).
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten Einsprachen muss angegeben werden, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt (BauG Art. 35b).
Thun, 8. Juli 2019
Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi