Baupublikation Thun
21.08.2019 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Ernst und Ruth Hug-Ruf, Rosengasse 9, 3250 Lyss. Gerhard Ruf, Mösliweg 8, 3612 Steffisburg.
Projektverfasser: Architekturbüro LBA, Milchstrasse 9, 3072 Ostermundigen.
Standort / Parzelle: Florastrasse 28. Parzelle Nr. 2613 Thun.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Aufstockung des bestehenden Wohnhauses; Einbau einer zweiten Wohnung; Ersatz Ölheizung durch eine Luftwärmepumpe aussen.
Beanspruchte Ausnahmen: Nichteinhalten des grossen Grenzabstandes (Art. 21 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
23. September 2019.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2018-0926
Thun, 16. August 2019
Bauinspektorat der Stadt Thun