Baupublikation Thun

  21.08.2019 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Duscholux Immobilien AG, C.-F.-L.-Lohner-Strasse 30, 3645 Gwatt (Thun).
Vertreter: Viktor Burri AG, Architekten, Militärstrasse 9a, 3600 Thun.
Projektverfasser: Viktor Burri AG, Architekten, Militärstrasse 9a, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: C.-F.-L.-Lohner-Str. 30. Parzelle Nr. 3542 Thun-Strättligen.
Zone: Arbeiten A.
Bauvorhaben: Ersatz und neue Beleuchtung der Reklame auf dem Dach und der Infosysteme an der Strasse.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2019-0350
Thun, 13. August 2019

Bauinspektorat der Stadt Thun


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