Baupublikation Thun

  11.09.2019 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Bauherrengemeinschaft Hechtweg, p. Adr. Daniela Michel und Pia Rohrer, Gwattstrasse 109, 3645 Gwatt.
Projektverfasser: akkurat bauatelier GmbH, Obere Hauptgasse 62, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Hechtweg 8 / 12, Parzelle Nr. 119 Thun-Strättligen.
Zone: Uferschutzzone USZ, Wohnen W2.
Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten (Bauen im Grundwasser); Abbruch und Neubau eines Autounterstandes für das bestehende Einfamilienhaus.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauten im Grundwasser (GSchV Anhang 4, Ziff. 211).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA neu. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
7. Oktober 2019.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2019-0512
Thun, 2. September 2019

Bauinspektorat der Stadt Thun


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