Baupublikation Thun

  11.09.2019 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Sandra + Reto Gyger, Strättlighügel 8, 3645 Gwatt (Thun).
Projektverfasser: Beat Huss, architektur + planung gmbh, Lerchenfeldstrasse 50, 3603 Thun.
Standort / Parzelle: Strättlighügel 8, Parzelle Nr. 2612 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Dachausbau und Dachsanierung; Anbau Wohnraum und Sanierung EG; Anbau und Sanierung UG zu Mietwohnung; Heizungsersatz, neu Luft-Wasser-Wärmepumpe; Neuer PP und Velounterstand; PV-Anlage auf Dach.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des minimalen Strassenabstandes (A147 BR 2013 Spiez). Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR Thun 2002). Unterschreiten des minimalen Gebäudeabstandes (Anhang 1.2 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone B.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.

Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
14. Oktober 2019.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2019-0247

Thun, 6. September 2019

Bauinspektorat der Stadt Thun


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