Baupublikation Thun
20.11.2019 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Bernhard Werthemann, Hofstettenstrasse 59, 3600 Thun.
Projektverfasser: A3 Architekten GmbH, Hauptstrasse 34, 3713 Reichenbach im Kandertal.
Standort / Parzelle: Hofstettenstr. 59, Parzelle Nr. 2006 Thun.
Zone: Ortsbildgebiet, O III «Hofstetten», Wohnen/Arbeiten W/A3+.
Bauinventar: Erhaltenswert.
Bauvorhaben: Anbau an das bestehende Gebäude: Einstellhalle und zwei Geschosse (Wohnen und Gewerbe) mit Dachterrasse; Neuer Zugang auf der Rückseite des bestehenden Gebäudes.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen in Waldesnähe (Art. 25, 26 und 27 KWaG).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
23. Dezember 2019.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG)
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2019-0486
Thun, 12. November 2019
Bauinspektorat der Stadt Thun
