Baupublikation Thun

  18.12.2019 Baupublikationen, Thun

Gesuchstellerin: Ursula Forrer, Schönmattweg 12, 3600 Thun.

Vertreter: Bernhard Jungen, Feldweg 11, 3251 Ruppoldsried.
Projektverfasserin: Marlise Forrer, Schönmattweg 12, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Schönmattweg 12, Parzelle Nr. 894 Thun.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Balkonersatz und Balkonerweiterung.
Beanspruchte Ausnahmen: Überschreiten der maximalen Gebäudehöhe (Art. 21 BR 2002 Thun). Überschreiten der zulässigen Geschosszahl (Art. 21 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
20. Januar 2020.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG)
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2019-0571

Thun, 13. Dezember 2019

Bauinspektorat der Stadt Thun


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