Baupublikation Thun

  18.12.2019 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Brigitte und Burkhard Schwalm, Strättlighügel 49, 3645 Gwatt.
Vertreter und Projektverfasser: Michel Haustechnik AG, Moosweg 6, 3645 Gwatt.
Standort / Parzelle: Strättlighügel 49, Parzelle Nr. 2603 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe aussen aufgestellt.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des minimalen Strassenabstandes (Art. 14 BR 2002 Thun).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
13. Januar 2020.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2019-0679

Thun, 9. Dezember 2019

Bauinspektorat der Stadt Thun


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