Baupublikation Thun

  26.02.2020 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Gertsch & Gertsch AG, Holzhäusernstrasse 23, 6331 Hünenberg.
Projektverfasser: anneler hungerbühler ag, Bälliz 67, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Bälliz 19, Parzelle Nr. 150 Thun.
Zone: Altstadtgebiet, A III «Bälliz», Wohnen/Arbeiten W/A3+, ZPP C Bälliz.
Bauinventar: Schützenswert, K-Objekt.
Bauvorhaben: Projektänderung: Heizungserzeugung von Gas auf Wärmepumpe mit Grundwassernutzung, Wasserrückgabe in Vorfluter.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauten und Anlagen am oder über öffentlichem Gewässer (Art. 48 WBG).

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
23. März 2020.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2020-0088
Thun, 17. Februar 2020

Bauinspektorat der Stadt Thun


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