Baupublikation Thun
26.02.2020 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Christine und Andres Burger, Allmendingenstrasse 53, 3608 Thun.
Standort / Parzelle: Allmendingenstrasse 53d, Parzelle Nr. 2435 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Schopf + Unterstände zur Lagerung von Brennholz (nachträgliches Baugesuch).
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb des Gewässerabstands (Art. 43 BR 2002 Thun). Bauen in Waldesnähe (Art. 25, 26 und 27 KWaG).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
30. März 2020.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG)
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2019-0871
Thun, 18. Februar 2020
Bauinspektorat der Stadt Thun