Baupublikation Thun
27.05.2020 Baupublikationen, ThunGesuchsteller und Projektverfasser:
Raymond Nyffenegger, Kasernenstrasse 43, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Buchholzstr. 124 C, Parzelle Nr. 4143 Thun-Strättligen.
Zone: Landwirtschaftszone LWZ, Ortsbildgebiet, O X «Buchholz».
Bauinventar: Schützenswert, K-Objekt.
Bauvorhaben: Einbau Fenster Nordwestseite; Einbau einer Balkontüre Südwestseite; Einbau eines Dachfensters Westseite; Einbau eines Schwedenofens im EG; Neubau Vordach Eingangsbereich Nordwestseite.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 RPG).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
29. Juni 2020.
Hinweis: Aufgrund der momentanen Situation (Coronavirus) ist der Schalter des Bauinspektorates geschlossen. Eine Akteneinsichtnahme ist nur auf telefonische Voranmeldung möglich.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2020-0282
Thun, 25. Mai 2020
Bauinspektorat der Stadt Thun
