Baupublikation Thun

  17.06.2020 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Semadeni Immobilien AG, Worbstrasse 221, 3073 Gümligen.
Vertreter: Bornand & Partner AG, Thunstrasse 115, 3006 Bern.
Projektverfasser: Bornand & Partner AG, Thunstrasse 115, 3006 Bern.
Standort / Parzelle: Moosweg 36, Parzelle Nr. 3583 Thun-Strättligen.
Zone: Arbeiten A.
Bauvorhaben: Rückbau Werkstatt, Einbau Grossraumbüro, Einbauten in Halle 2.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen in Waldesnähe (Art. 25, 26 und 27 KWaG).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone B.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
20. Juli 2020.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2020-0383

Thun, 15. Juni 2020

Bauinspektorat der Stadt Thun


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