Baupublikation Thun

  10.06.2020 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: AEK BANK 1826, Hofstettenstrasse 2, 3600 Thun.
Projektverfasser: Rychener Immobilien + Bau GmbH, Höchhusweg 17, 3612 Steffisburg.
Standort / Parzelle: Lerchenfeldstr. 59, Parzelle Nr. 868 Thun.
Zone: Strukturgebiet, S I «Thuner Mischung», Wohnen W3.
Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden Bancomaten / Aufstellen eines Bancomat-Anhängers, befristet auf zwei Jahre.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 14 BR 2002 Thun).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
6. Juli 2020.

Hinweis: Aufgrund der momentanen Situation (Coronavirus) ist der Schalter des Bauinspektorates geschlossen. Eine Akteneinsichtnahme ist nur auf telefonische Voranmeldung möglich.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG)
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2020-0340
Thun, 28. Mai 2020

Bauinspektorat der Stadt Thun


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