Baupublikation Thun

  15.07.2020 Baupublikationen, Thun

Gesuchstellerin: Franziska Gerber, Beatusstrasse 7, 3006 Bern.
Vertreter: Rolf Gerber, Hohlengasse 8, 3661 Uetendorf.
Projektverfasser: Franz Gerber Architekten AG, Postfach 132, 3661 Uetendorf.
Standort / Parzelle: Ferd.-Hodler-Weg 3a, Parzelle Nr. 2922 Thun.
Zone: Wohnen W3.
Bauvorhaben: Abbruch Garage und Neubau Unterstand (8 PP).
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 14 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
17. August 2020.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2020-0438

Thun, 13. Juli 2020

Bauinspektorat der Stadt Thun


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