Baupublikation Thun

  01.07.2020 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Ruth und Dr. Thomas Zurbuchen, Mittlere Ringstrasse 24, 3600 Thun.
Projektverfasser: Heizungsmacher AG, Wassergrabe 12, 6210 Sursee.
Standort / Parzelle: Mittlere Ringstr. 24, Parzelle Nr. 474 Thun.
Zone: Ortsbildgebiet, O VI «Seefeld», Wohnen W2.
Bauvorhaben: Ersatz Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, aussen aufgestellt.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
27. Juli 2020.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2020-0263

Thun, 14. Mai 2020

Bauinspektorat der Stadt Thun


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