Baupublikation Thun

  08.07.2020 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Pascale und Olivier Steiner, Goldiwilstrasse 14 o, 3600 Thun.
Projektverfasser: Peter Soltermann AG, Metallbautechnik, Militärstrasse 6, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Goldiwilstr. 14 o, Parzelle Nr. 4534 Thun.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Sitzplatzüberdachung mit Glasschiebewand.
Beanspruchte Ausnahmen: Nichteinhalten des grossen Grenzabstands (Art. 21 BR 2002 Thun).

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
3. August 2020.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2020-0411

Thun, 26. Juni 2020

Bauinspektorat der Stadt Thun


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