Baupublikation Thun

  09.09.2020 Baupublikationen, Thun

Gesuchstellerin: Susanne Hirt, Baumgartenrain 4, 3600 Thun.
Projektverfasser: Metall + Handwerk AG, Sägegasse 2, 3110 Münsingen.
Standort / Parzelle: Baumgartenrain 4, Parzelle Nr. 1393 Thun.
Zone: Wohnen W2, Ortsbildgebiet, O II «Baumgartenrain».
Bauvorhaben: Erstellen eines gedeckten Velounterstandes.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 14 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
12. Oktober 2020.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2020-0523

Thun, 7. September 2020

Bauinspektorat der Stadt Thun


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