Baupublikation Thun

  07.10.2020 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Nathalie Fink, Farneren 24, 3624 Goldiwil.
Projektverfasser: Nathalie Fink, Farneren 24, 3624 Goldiwil.
Standort / Parzelle: Farneren 24, Parzelle Nr. 3211 Thun.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Neubau gedeckter Sitzplatz und Gartengestaltung mit Jacuzzi (teilweise innerhalb Waldabstandslinie).
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen in Waldesnähe (Art. 25, 26 und 27 KWaG).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation bestehend. Zone B.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
9. November 2020.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2020-0646

Thun, 29. September 2020

Bauinspektorat der Stadt Thun


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