Baupublikation Thun

  18.11.2020 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Manuel von Allmen, Aarestrasse 34 / 3, 3600 Thun.
Vertreter: Kolabor GmbH, Neuengasse 41, 3011 Bern.
Projektverfasser: Kolabor GmbH, Neuengasse 41, 3011 Bern.
Standort / Parzelle: Wylergasse 12, Parzelle Nr. 448 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Ersatz 2 Fenster durch Fenstertüren; Neuer Balkon im OG.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb des Gewässerabstands (Art. 43 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
21. Dezember 2020.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2020-0778

Thun, 13. November 2020
Bauinspektorat der Stadt Thun


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