Baupublikationen Thun

  16.12.2020 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Therese und Ulrich Rutschi, Lüssliweg 20a, 3604 Thun. André Meyer, Lüssliweg 20, 3604 Thun.
Vertreter / Projektverfasser: Solar hoch 2 GmbH, Haberzelgweg 17A, 3652 Hilterfingen.
Standort / Parzellen: Lüssliweg 20 und 20a, Parzellen Nr. 3455 / 3456 Thun.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Bestehende Elektroheizung durch eine Luft/Wasser/Split-Anlage ersetzen.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb des Gewässerabstands (Art. 43 BR 2002 Thun).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
18. Januar 2021.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2020-0810

Thun, 25. November 2020
Bauinspektorat der Stadt Thun


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