Baupublikation Thun

  24.02.2021 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Roman Hauenstein, Traubenweg 8, 3612 Steffisburg.
Vertreter und Projektverfasser: Christian Nussbaum AG, Sodmattweg 4, 3700 Spiez.
Standort / Parzelle: Lachenweg 16, Parzelle Nr. 615 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen W2, Uferschutzzone USZ.
Bauvorhaben: Abbruch bestehendes Wohnhaus und Carport; Neubau Einfamilienhaus mit Carport.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauten im Grundwasser (GSchV Anhang 4, Ziff. 211).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
22. März 2021.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt sind (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2020-0693

Thun, 15. Februar 2021
Bauinspektorat der Stadt Thun


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