Baupublikation Thun

  28.04.2021 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Daniel Aeschlimann, Wilerweg 34, 3624 Goldiwil.
Projektverfasser: Atelier Fred Wittwer, Haslifeldweg 9, 3672 Oberdiessbach.
Standort / Parzelle: Wilerweg 34, Parzelle Nr. 5078 Thun.
Zone: Landwirtschaftszone LWZ, Landschaftsbildgebiet.
Bauinventar: Erhaltenswert.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Anpassung Umgebungsgestaltung inkl. Erstellen von 2 Autoabstellplätzen; Einbau von 2 Dachflächenfenstern (ostseitig).
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 ff. RPG). Bauen im Landschaftsbildgebiet (Art. 35 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone B.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
25. Mai 2021.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2020-0765

Thun, 16. April 2021
Bauinspektorat der Stadt Thun


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