Baupublikation Thun

  02.06.2021 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Armin Ritschard, Mattenstrasse 13, 3600 Thun.
Projektverfasser: Yves Rolli, Nünenenstrasse 31, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Mattenstrasse 13, Parzelle Nr. 81 Thun.
Zone: Wohnen W3, ZöN 18 Friedhof Thun.

Bauvorhaben: Erstellen eines Sichtschutzes mit Natursteinmauerelementen und Pflanzen.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
28. Juni 2021.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2021-0332

Thun, 20. Mai 2021
Bauinspektorat der Stadt Thun


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