Baupublikation Thun

  16.06.2021 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Cornelia und Daniel Zaugg, Goldiwilstrasse 39, 3600 Thun.
Projektverfasser: Roth Architektur, Studweidstrasse 4a, 3700 Spiez.
Standort / Parzelle: Goldiwilstrasse 39, Parzelle Nr. 2368 Thun.
Zone: Wohnen W2.
Bauinventar: Erhaltenswert, K-Objekt.
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Wohn- und Gewerbehaus; Abbruch Lagerräume Nord-Ost; Umnutzung ehemalige Schreinerei zu Wohnraum.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun). Unterschreiten der minimalen Raumhöhe für Wohnräume (Art. 67 BauV). Belichtung und Besonnung, Wohnräume mit Nordorientierung (Art. 64 BauV). Unterschreiten des Zonenabstandes zur Landwirtschaftszone (Art. 14 + 21 BR 2002 Thun). Unterschreiten des minimalen Gebäudeabstands (Art. 21 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone B.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
12. Juli 2021.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2021-0147

Thun, 7. Juni 2021
Bauinspektorat der Stadt Thun


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