Baupublikation Thun

  16.06.2021 Baupublikationen, Thun

Gesuchstellerin: Yvonne Signer, Postgässli 10, 3604 Thun.
Projektverfasserin: Yvonne Signer, Postgässli 10, 3604 Thun.
Standort / Parzelle: Postgässli 10, Parzelle Nr. 1358 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Erstellen einer Sichtschutzwand.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
19. Juli 2021.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2021-0307

Thun, 11. Juni 2021
Bauinspektorat der Stadt Thun


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