Baupublikation Thun

  30.06.2021 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Taleford Properties Limited, per Adr. Wohnplus AG, Postfach 9117, 8036 Zürich.
Vertreter: vbarchitekten., Militärstrasse 9a, 3600 Thun.
Projektverfasser: vbarchitekten., Militärstrasse 9a, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Mittlere Strasse 52, Parzelle Nr. 2716 Thun.
Zone: Arbeiten A.
Bauvorhaben: Umstrukturierung des best. Verkaufsgebäudes in 4 unabhängige Geschossflächen durch Geschossabtrennung; Abbruch best. 3-geschossige Treppenanlage im Verkaufsbereich; Erstellen eines zweiten Eingangs/Treppenhaus zur Erschliessung des 1. + 2. Obergeschosses; Einbau von zusätzlichen WC-Anlagen in allen Geschossen. Anpassen Autoabstellplätze.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
26. Juli 2021.
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2021-0472

Thun, 21. Juni 2021
Bauinspektorat der Stadt Thun


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