Baupublikation Thun

  02.06.2021 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Eva Balmer, Sonneckweg 18, 3600 Thun und Antoinette Roth, Route de la Conversion 310, 1093 La Conversion.
Vertreter: Steven Balmer, Sonneckweg 18, 3600 Thun.
Projektverfasser: Christian Nussbaum AG, Sodmattweg 4, 3700 Spiez.
Standort / Parzelle: Blümlisalpstrasse 33 + 33a, Parzelle Nr. 1757 Thun.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Sanierung der Küchen und Nasszellen; Neuverputz Fassade; Dämmung Flachdach; Erneuerung Elektroverteilungen.
Beanspruchte Ausnahmen: Überschreiten der maximalen Gebäudehöhe (Art. 21 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
5. Juli 2021.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2021-0187

Thun, 31. Mai 2021
Bauinspektorat der Stadt Thun


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote