Baupublikation Thun

  04.08.2021 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller / Projektverfasser: Pro Natura Bern, Schwarzenburgstrasse 11, 3007 Bern.
Standort / Parzelle: Schintere, Franzosenweg, Parzelle Nr. 4702 Thun.
Zone: Landwirtschaftszone LWZ, Naturgebiet, N I «Schintere», Wald.
Bauvorhaben: Abtragen von organischem Material am Westende des Weihers Schintere, um Verlandung zurückzudrängen und Umlagerung des Materials an westlichen Böschungsfuss.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 RPG). Bauen im Wald (Art. 14 WaV und Art. 35 KWaV. Bauten im Grundwasser (GSchV Anhang 4, Ziff. 211).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Gemäss Hydrogeologischem Gutachten. Zone S.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
6. September 2021.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2021-0588
Thun, 2. August 2021
Bauinspektorat der Stadt Thun


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