Baupublikation Thun

  15.09.2021 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Rudolf und Karin Furer, Seestrasse 37, 3600 Thun.
Projektverfasser: Jakob Höhn + Partner Architekten AG, Eichmattweg 4, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Seestrasse 33, Parzelle Nr. 1296 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen/Arbeiten W/A3, See- und Flussufergesetz, Uferschutzzone USZ, Ortsbildgebiet, O VII «Scherzligen-Schadau», ZPP AB Hofgut Schadau, UeO p Bahnhof-Schadau.
Bauvorhaben: Laubenverglasung 1. OG; Südwestseite.
Überbauungsordnung: UeO p Bahnhof-Schadau.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
18. Oktober 2021. Hinweis zur Profilierung: Auf eine Profilierung wurde verzichtet.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2021-0721
Thun, 13. September 2021
Bauinspektorat der Stadt Thun


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