Baupublikation Thun

  07.10.2021 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Batruwa AG, Buchholzstrasse 17, 3604 Thun.
Projektverfasser: Haaf & Haemmig Architekten AG, Seftigenstrasse 16, 3007 Bern.
Standort / Parzelle: Buchholzstrasse 17, Parzelle Nr. 455 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Umnutzung best. Garage zu Wohnung mit Garten; Umbau von 5 Wohnungen in Dreifamilienhaus; Energetische Fassaden- und Dachsanierung inkl. neue Dachfenster; Neue Umgebungsgestaltung mit 5 zusätzlichen Auto- und 10 neuen Fahrradparkplätzen.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
1. November 2021.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2021-0561
Thun, 27. September 2021
Bauinspektorat der Stadt Thun


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