Baupublikation Thun

  18.11.2021 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Manuel Seiler, Schönaustrasse 2, 3600 Thun.
Projektverfasser: Lukas Toppler, Toppler Design, Bellariastrasse 7, 8002 Zürich.
Standort / Parzelle: Friedenauweg 4, Parzelle Nr. 1863 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Neubau Doppeleinfamilienhaus.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun). Evtl. Bauten im Grundwasser (GSchV Anhang 4, Ziff. 211).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA neu. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
20. Dezember 2021.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2021-0761

Thun, 15. November 2021
Bauinspektorat der Stadt Thun


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