Baupublikation Thun
27.01.2022 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: AEK Bank 1826, Hofstettenstrasse 2, 3602 Thun.
Vertreter: Alpstäg Architektur AG, Oberdorfstrasse 30, 3612 Steffisburg.
Projektverfasser: Alpstäg Architektur AG, Oberdorfstrasse 30, 3612 Steffisburg.
Standort / Parzelle: Beatusstrasse 6, Parzelle Nr. 1269 Thun.
Zone: Wohnen W2, Strukturgebiet, S I «Thuner Mischung».
Bauvorhaben: Um- und Ausbau Bürogebäude zu 5 Wohnungen; Abbruch Windfang im EG; Neubau Balkone EG und OG (Südwest); Anbau Attika (Südost); Aufheben Parkplätze.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
28. Februar 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2021-0948
Thun, 21. Januar 2022
Bauinspektorat der Stadt Thun