Baupublikation Thun
17.02.2022 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Nicole Schär, Mönchstrasse 40, 3600 Thun.
Projektverfasser: AvS Hausdesign GmbH, Hohengasse 5, 3400 Burgdorf.
Standort / Parzelle: Mönchstrasse 40, Parzelle Nr. 1894 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Umbau EFH in ein Zweifamilienhaus; Eingeschossiger Anbau (Süd); Balkonanbau (West); Neue Treppenanlage (Nord); Ersatz Kamin für Schwedenofen; Ersatz der Elektroeinzelöfen durch Luft-Wasser-Wärmepumpe (Innenaufstellung) und neuer Autoabstellplatz.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
14. März 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2021-0887
Thun, 3. Februar 2022
Bauinspektorat der Stadt Thun