Baupublikation Thun
27.05.2022 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Annegret Schmid und Martin Grossen, Asterweg 1, 3604 Thun.
Projektverfasser: Annegret Schmid und Martin Grossen, Asterweg 1, 3604 Thun.
Standort / Parzelle: Asterweg 1, Parzelle Nr. 1838 Thun-Strättligen.
Zone BR 2002: Wohnen W2.
Bauvorhaben Teilersatz der bestehenden Thuja-Hecke durch Schallschutzwand.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Auflageort / Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
27. Juni 2022. Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2021-0303
Thun, 18. Mai 2022
Bauinspektorat der Stadt Thun
