Baupublikation Thun
14.07.2022 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Max Rothenbühler, Länggasse 4, 3600 Thun.
Projektverfasser: GLB Thun/Oberland, Moosweg 11, 3645 Gwatt.
Standort / Parzelle: Wattenwilweg 13, Parzelle Nr. 2649 Thun-Strättligen.
Zone BR 2002: Wohnen W2.
Zone (BR 200X): Wohnen W3.
Bauvorhaben: Erweiterung Balkon, Obergeschoss.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort: www.thun.ch/bauinspektorat sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
15. August 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2022-0426 eBau-Nr. 2022-7913
Thun, 7. Juli 2022
Bauinspektorat der Stadt Thun
