Baupublikation Thun

  27.10.2022 Baupublikationen, Thun

Gesuchstellerin: Brigitta Frei, Höheweg, 3600 Thun.
Projektverfasser: Bacher AG Thun, Neufeldstrasse 24, 3604 Thun.
Standort / Parzelle: Höheweg 34, Parzelle Nr. 3608 Thun.
Zone BR 2002: Wohnen W2.
Zone BR 200X: Wohnen W3.
Bauvorhaben: Bestehende Wärmeerzeugung wird durch aussen aufgestellte Wärmepumpe ersetzt.
Schutzzone: Blaues Gefahrengebiet.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen in Waldesnähe (Art. 25, 26 und 27 KWaG).
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
28. November 2022.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2022-0622 eBau-Nr. 2022-12371

Thun, 12. Oktober 2022
Bauinspektorat der Stadt Thun


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