Baupublikation Thun
03.11.2022 Baupublikationen, ThunGesuchsteller/in: Karin und Marco Friedrich, Grenzweg 32, 3645 Gwatt-Thun.
Projektverfasser: Swiss Garden Design GmbH, Thunstrasse 57, 3700 Spiez.
Standort / Parzelle: Grenzweg 32, Parzelle Nr. 2994 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Erstellung Aussensitzplatz mit Geländer.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Gebäudeabstands (Art. 21 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone B.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 5. Dezember 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2022-0716 eBau-Nr. 2022-14800
Thun, 27. Oktober 2022
Bauinspektorat der Stadt Thun
