Baupublikation Thun
01.12.2022 Baupublikationen, ThunGesuchstellerin: Saxer Unternehmungen AG, Frutigenstrasse 82, 3604 Thun.
Projektverfasserin: Inovarto GmbH, Moosweg 10, 3645 Gwatt.
Standort / Parzelle: Talackerstrasse 5, 5a, 5b; Parzelle Nr. 745 Thun-Strättligen.
Zone BR 2002: Wohnen W2.
Zone BR 200X: Wohnen W3.
Bauvorhaben: Sanierung Gebäudehülle; Erweiterung Balkone; neue Wärmepumpe im Aussenbereich; Sanierung Kanalisation.
Beanspruchte Ausnahmen: Nichteinhalten des grossen Grenzabstands (Art. 21 BR 2002 Thun). Überschreiten der maximalen Gebäudehöhe (Art. 21 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 27. Dezember 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2022-0795 eBau-Nr. 2022-16486
Thun, 21. November 2022
Bauinspektorat der Stadt Thun
